Eigen- oder Fremdfinanzierung?

Eigenfinanzierung

In der Regel ist es oft recht schwierig eine Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung zu treffen. Vor allem im Bereich der internen Kapitalbildung sowie der Vermögensumschichtung ist eine eindeutige Abgrenzung in vielen Fällen meist nicht möglich.

Als Eigenfinanzierung werden jene Vorgänge bezeichnet, bei welchen das Unternehmen Kapital von Seiten der Anteilseigner oder aus dem Unternehmen selbst zugeführt wird. Die Form der Kapitalzuführung stellt hierbei Eigenkapital dar.

Eindeutig der Eigenfinanzierung zuzurechnen sind die Subventions- und Eigen- bzw. Beteiligungsfinanzierung. Bei den Innenfinanzierungsformen ist eine eindeutige Zurechnung oft sehr schwierig. Jedoch sind vor allem die offene und stille Selbstfinanzierung, sowie die Finanzierung durch Reinvestition der Umsatzerlöse immer der Eigenfinanzierung zuzurechnen.

Um den Sinn der Eigenfinanzierung zu verstehen, muss man sich den Vor- und Nachteilen von Eigen- sowie Fremdkapital bewusst sein.

Beim Eigenkapital beruht das Rechtsverhältnis auf einem Beteiligungsverhältnis und nicht auf einem Schuldverhältnis, so wie dies beim Fremdkapital der Fall sein würde. Für ein Unternehmen stellt Eigenkapital den Risikopuffer dar, in schlechten Zeiten sollte Eigenkapital die Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit gewährleisten können. Aus diesem Grund ist eine sinnvolle Eigenkapitalausstattung in jedem Unternehmen notwendig. In jüngster Vergangenheit fand diese Diskussion vor allem im Bankenbereich statt. Anhand neuer Vorschriften (Basel III) müssen Banken ihre Eigenkapitalquote erhöhen.

Neben der Risikopufferfunktion ist die Fristigkeit der Bereitstellung des Eigenkapitales von besonderer Bedeutung. Im Gegensatz zum Fremdkapital ist Eigenkapital unbefristet im Unternehmen verfügbar.

Im Gegensatz zu den Fremdkapitalgebern, welche in den meisten Fällen lediglich Anspruch auf eine Kapitalverzinsung sowie das Interesse am Erhalt und der Rückführung des Fremdkapitals haben, besitzen Eigenkapitalgeber andere Interessen. Eigenkapitalgeber sind am Unternehmenserhalt interessiert. Durch ihre Kapitalstellung können sie auch in der Regel im Unternehmen mitbestimmen und sind als Anteilseigner direkt am Gewinn beteiligt.

Der größte Nachteil vom Eigenkapital ist, dass dieses in der Regel nicht steuerlich abzugsfähig ist. Aus dem Grund der Steuerminimierung ist eine sinnvolle Aufnahme von Fremdkapital von Bedeutung. Je nach Branche und Unternehmensgröße, -struktur kann eine andere Quote für sinnvoll betrachtet werden. Einen einheitliche Eigen- bzw. Fremdkapitalquote ist in der Regel nicht gegeben. Die Finanzierungstätigkeiten müssen stets dem Unternehmensziel angepasst werden.

 

Fremdfinanzierung

Bei der Fremdfinanzierung wird dem Unternehmen Fremdkapital zugeführt. Die Zuführung richtet sich nach der Rechtstellung des Kapitalgebers. Eine Fremdfinanzierung kann sowohl aus einer Außen- sowie auch aus einer Innenfinanzierung stammen.

Die bekannteste Fremdfinanzierungsart stellen Kredite dar. Hierbei leiht man sich Geld von einer Bank. Je nach Kreditart, sowie nach Fristigkeit kann man diese Kreditfinanzierungen unterscheiden. Im Bereich der Innenfinanzierung ist vor allem die Rückstellungfinanzierung dem Fremdfinanzierungsbereich zuzurechnen. Je nach Art und Ausprägung können auch die Abschreibungs- sowie die Rationalisierungsfinanzierung dem Fremdkapitalfinanzierungsbereich zugerechnet werden.

Um den Sinn der Fremdfinanzierung zu verstehen, muss man sich den Vor- und Nachteilen von Fremd- sowie Eigenkapital bewusst sein.

Der größte Vorteil des Fremdkapitals ist, dass es steuerlich abzugsfähig ist. Durch eine sinnvolle Aufnahme von Fremdkapital kann die Steuerlast gesenkt werden.

Im Gegensatz zum Eigenkapital ist Fremdkapital in der Regel jedoch lediglich befristet vorhanden. Dies bedeutet, dass es zu einem bestimmten zuvor festgelegten Zeitpunkt zurückbezahlt werden muss. Zeitgleich ist die Verfügungstellung des Kapitals nicht kostenlos. Für Fremdkapital sind Zinsen zu bezahlen. Die Höhe der Zinsen richtet sich wiederrum nach dem Basiszinssatz sowie dem Aufschlag für das übernommene Risiko. Der Zinsaufschlag ist somit maßgeblich von der Bonität des aufnehmenden Unternehmens abhängig. Aus diesem Grund ist eine sinnvolle Gestaltung zwischen Eigen- und Fremdkapital von enormer Bedeutung. Fremdkapital sollte ein gezieltes, hilfreiches Mittel zum Zweck darstellen.

In der Regel besitzt der Fremdkapitalgeber kein Mitbestimmungsrecht. Dies bedeutet, dass Unternehmen Kapital erhalten, ohne jedoch in Entscheidungsbefugnissen eingeschränkt zu werden. Aus dieser Feststellung lässt sich ableiten, dass es sich beim Fremdkapital lediglich um ein Schuldverhältnis handelt. Gleichzeitig ist man durch dies nicht am Gewinn der Unternehmung beteiligt, es besteht lediglich der Anspruch auf eine Kapitalverzinsung.

Wie bereits erwähnt muss sich jedes Unternehmen selbst die Frage nach einer sinnvollen Eigen- bzw. Fremdfinanzierung stellen. Beide Finanzierungsarten besitzen Vor- und Nachteile. Die Unternehmensführung muss somit im Interesse der Unternehmung handeln um dadurch das Gesamtunternehmensziel bestmöglich erreichen zu können.




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