Beteiligungsfinanzierung

Von einer Einlagen- bzw. Beteiligungsfinanzierung spricht man, wenn dem Unternehmen von Akteuren, welche aufgrund ihrer Rechtstellung Eigenkapital zur Verfügung stellen, finanzielle Mittel überlassen werden. Bei der Einlagenfinanzierung erhält das Unternehmen somit Eigenkapital.

Eigenkapital können hierbei der / die Eigentümer von Einzelunternehmen, die Gesellschafter von Personengesellschaften, sowie die Anteilseigner von Kapitalgesellschaften hinzufügen. Die Möglichkeiten der Eigenfinanzierung werden in der Regel durch die Rechtsform der Unternehmung bestimmt.

Wie bereits erwähnt wird mittels der Einlagen- bzw. Beteiligungsfinanzierung dem Unternehmen Eigenkapital zugeführt. Eigenkapital weißt im Gegensatz zum Fremdkapital Vor- sowie auch Nachteile auf. Auf folgende Punkte sollte man deshalb vor allem Acht legen:

Beim Eigenkapital beruht das Rechtsverhältnis auf einem Beteiligungsverhältnis und nicht auf einem Schuldverhältnis, so wie dies beim Fremdkapital der Fall sein würde. Für ein Unternehmen stellt Eigenkapital den Risikopuffer dar, in schlechten Zeiten sollte Eigenkapital die Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit gewährleisten können. Aus diesem Grund ist eine sinnvolle Eigenkapitalausstattung in jedem Unternehmen notwendig. In jüngster Vergangenheit fand diese Diskussion vor allem im Bankenbereich statt. Anhand neuer Vorschriften (Basel III) müssen Banken ihre Eigenkapitalquote erhöhen.

Neben der Risikopufferfunktion ist die Fristigkeit der Bereitstellung des Eigenkapitales von besonderer Bedeutung. Im Gegensatz zum Fremdkapital ist Eigenkapital unbefristet im Unternehmen verfügbar.

Im Gegensatz zu den Fremdkapitalgebern, welche in den meisten Fällen lediglich Anspruch auf eine Kapitalverzinsung sowie das Interesse am Erhalt und der Rückführung des Fremdkapitals haben, besitzen Eigenkapitalgeber andere Interessen. Eigenkapitalgeber sind am Unternehmenserhalt interessiert. Durch ihre Kapitalstellung können sie auch in der Regel im Unternehmen mitbestimmen und sind als Anteilseigner direkt am Gewinn beteiligt.

Der größte Nachteil vom Eigenkapital ist, dass dieses in der Regel nicht steuerlich abzugsfähig ist. Aus dem Grund der Steuerminimierung ist eine sinnvolle Aufnahme von Fremdkapital von Bedeutung. Je nach Branche und Unternehmensgröße, -struktur kann eine andere Quote für sinnvoll betrachtet werden. Einen einheitliche Eigen- bzw. Fremdkapitalquote ist in der Regel nicht gegeben. Die Finanzierungstätigkeiten müssen stets dem Unternehmensziel angepasst werden.




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