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    Bei der internen Kapitalbildung wird ein Kapitalzuwachs aus der laufenden Geschäftstätigkeit angestrebt. Aus diesem Grund sind die Formen der internen Kapitalbildung direkt dem Innenfinanzierungsbereich zuzurechnen.

    Es gibt verschiedenste Formen, wie die interne Kapitalbildung erfolgen kann. Die bekanntesten sind hierbei die offene bzw. stille Selbstfinanzierung sowie die Rückstellungsfinanzierung.

    Bei der offenen Selbstfinanzierung erfolgt die interne Finanzierung durch die Einbehaltung von Gewinnen. Inwieweit ein Unternehmen eine offene Selbstfinanzierung betreibt ist ganz einfach aus der Bilanz ersichtlich. Je nach Rechtsform gibt es zusätzlich unterschiedliche Erfordernisse. Bei Aktiengesellschaften ist ein Mindestmaß der Selbstfinanzierung anhand von gesetzlichen Rücklagen gegeben. Die gesetzliche Rücklage besagt, dass fünf Prozent (der zwanzigste Teil) des Gewinnes, vermindert um den Verlustvortrag der gesetzlichen Rücklage zugeführt werden muss. Dies ist solange der Fall, bis insgesamt 10 Prozent des Nennkapitals oder ein höherer Wert, welchen man in der Satzung bestimmen kann, erreicht sind.

    Neben der gesetzlichen Rücklage gibt es in der Bilanz auch den Posten der Gewinnrücklage. Der Gewinn, welcher im Unternehmen einbehalten werden sollte, wird direkt auf diesen Bilanzposten gebucht bzw. ist darauf ersichtlich.

    Im Gegensatz zur offenen Selbstfinanzierung ist die stille Selbstfinanzierung nicht aus der Bilanz ersichtlich. Hierbei werden Gewinne in der Form von stillen Reserven im Unternehmen einbehalten. Solch stille Reserven können durch die Unterbewertung von Vermögensgegenständen, durch die Unterlassung der Zuschreibung von Wertsteigerung sowie durch die Überbewertung von Passivposten erfolgen. Der Vorteil der stillen Selbstfinanzierung liegt vor allem im Steuerstundungs- sowie dem daraus resultierenden Finanzierungs- und Zinseffekt. Anhand von stillen Reserven wird der Gewinn vermindert, dies bedeutet, dass auch weniger Steuer zu zahlen ist. Da die stillen Reserven zu einem späteren Zeitpunkt in der Regel aufgedeckt werden, stellen sie einen Steuerstundungseffekt dar. Der Wert der stillen Reserven wird dabei nicht sofort sondern erst in der Zukunft versteuert. Anhand der Inflation ergibt sich ein Stundungseffekt. Durch die zeitliche Verschiebung der Steuerlast kann man jenes Kapital, welches grundsätzlich zur Steuerbegleichung eingesetzt werden müsste, zur Finanzierung heranziehen. Dabei handelt es sich um eine eigene Innenfinanzierung, welche den Vorteil hat, dass sie „kostenlos“ ist.

    Den dritten Punkt der internen Kapitalbildung stellt die Rückstellungsfinanzierung dar. Hierbei werden finanzielle Vorsorgen getroffen, deren Höhe und Fälligkeitszeitpunkt noch nicht klar ist. Aufgrund dieser Ausprägungen können Rückstellungen zwischenzeitlich als Finanzierungsmittel herangezogen werden.