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  • Wechselkredit

    Beim Wechselkredit handelt es sich um eine Ausprägung der Geldleihe, welche aufgrund eines Wechsels erfolgt. Ein Wechsel stellt in der Regel ein Zahlungsversprechen des Ausstellers dar. Hierfür existieren strenge gesetzliche Regelungen – Wechselgesetz.

    Je nach Art des Wechsels kann man zwischen Handels- und Finanzwechsel unterscheiden. Ein Handelswechsel dient in erster Linie zur Besicherung von Lieferung / Leistungen, welche auf Ziel erbracht werden. Den Finanzwechseln liegt hingegen keine Lieferung  oder Leistung zugrunde. Diese werden lediglich zur Besicherung von Krediten verwendet.

    Der Inhaber des Wechsels kann diesen selbst behalten oder einem Dritten übertragen. Wie eine Übertragung möglich ist, wird genau im Wechselgesetzt definiert. Wenn er den Wechsel selbst behält, erfüllt dieser ausschließlich die Sicherungsfunktion der bestenden Forderung.  Umgekehrt, indem er einem Dritten überlassen wird, kann eine Finanzierungsfunktion bewirkt werden.

    Dem Wechsel ist in der Vergangenheit immer weniger Bedeutung zugekommen. In der Regel wird nur mehr in zwei Arten des Wechselkredites unterschieden:

     

    Akzeptkredit

    Beim Akzeptkredit gewährt die Bank anhand eines Wechsels jemanden / einer Privatperson / einem Unternehmen einen Kredit. In der Regel stellt die Bank lediglich ihre Bonität zur Verfügung. Liquide Mittel fließen hierbei nicht. Anhand von Provisionen lässt sie sich ihre Bonitätsverfügungstellung vergüten.

     

    Diskontkredit

    Beim Diskontkredit erwirbt die Bank einen Wechsel vor seiner Fälligkeit. Derjenige der der Bank den Wechsel überträgt erhält hierfür den Betrag, abzüglich einer Gebühr bzw. die Zinsen werden zudem abgezogen. Die Bank erhält später das Geld von dem im Wechsel genannten Schuldner. Einen Diskontkredit kann man somit gedanklich mit einer Forderungsabtretung gleichsetzten / vergleichen.